Rechtsprechung
BSG, 29.04.1999 - B 3 P 13/98 R |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Pflegeversicherung - Mukoviszidose - Berücksichtigung von Maßnahmen zur Reinigung und Freihaltung der Atemwege - Verrichtungsbezogenheit - krankheitsspezifische Pflegemaßnahme - Lebensalter
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflegegeld - Pflegekasse - Pflegestufe - Mukoviszidose - Mehraufwand - Pflegeaufwand - Neurodermitis
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßnahmen zur Reinigung und Freihaltung der Atemwege bei Mukoviszidosekranken als Grundpflege
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZS 1999, 613
Wird zitiert von ... (70) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 4/97 R
Pflegeversicherung - Voraussetzung für die Berücksichtigung von …
Auszug aus BSG, 29.04.1999 - B 3 P 13/98 R
Sie zählen jedoch nur dann zu dem nach § 14 SGB XI zu berücksichtigenden Pflegebedarf, wenn und soweit sie (a) Bestandteil der Hilfe für die sogenannten Katalog-Verrichtungen sind oder (b) im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dieser Hilfe erforderlich werden (…Urteil des erkennenden Senats vom 19. Februar 1998, aaO, und Urteil des 10. Senats vom 27. August 1998 - B 10 KR 4/97 R - BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7).Dies wird aus einem Vergleich der Feststellungen deutlich, die den Urteilen des erkennenden Senats vom 17. April 1996 (…aaO) und des 10. Senats vom 27. August 1998 (B 10 KR 4/97 R) einerseits sowie dem vorliegenden und dem Verfahren B 3 P 12/98 R (Urteil vom 29. April 1999) andererseits zugrunde liegen: Die Erkrankung macht bei einem dreijährigen (Urteil vom 17. April 1996) oder achtjährigen Kind (Urteil des 10. Senats vom 27. August 1998) wegen des altersbedingt noch fehlenden oder zumindest nur eingeschränkt ausgeprägten Verständnisses für die Beachtung krankheitsbedingter Besonderheiten bei mehreren Verrichtungen der Grundpflege Maßnahmen einer Pflegeperson erforderlich, die mit zunehmendem Alter entweder nicht mehr anfallen oder von dem Betroffenen selbst und ohne fremde Hilfe durchgeführt werden.
Der 10. Senat (Urteil vom 27. August 1998, aaO) hat einen zur Grundpflege zählenden Hilfebedarf bei der Aufnahme der Nahrung mit der Erwägung bejaht, daß bei einem Kind ein Hilfebedarf bestehe, wenn es zum Essen angehalten werden müsse, weil bei ihm die Einsichtsfähigkeit dafür fehle, daß es aus Gesundheitsgründen notwendig sei, Widerwillen erregende Speisen oder Speisen in großen Mengen - über den Appetit hinaus - aufzunehmen.
Mit dieser Abgrenzung weicht der Senat nicht von der Entscheidung des 10. Senats vom 27. August 1998 (aaO) ab, weil auch dieser die Berücksichtigungsfähigkeit auf diejenigen Hilfen begrenzt hat, die aus medizinischen Gründen nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können (Urteil vom 27. August 1998, aaO, Umdruck S 9).
- BSG, 29.04.1999 - B 3 P 12/98 R
Pflegeversicherung - Pflegeaufwand - Zeitaufwand - Mukoviszidose Kind - …
Auszug aus BSG, 29.04.1999 - B 3 P 13/98 R
Dies wird aus einem Vergleich der Feststellungen deutlich, die den Urteilen des erkennenden Senats vom 17. April 1996 (…aaO) und des 10. Senats vom 27. August 1998 (B 10 KR 4/97 R) einerseits sowie dem vorliegenden und dem Verfahren B 3 P 12/98 R (Urteil vom 29. April 1999) andererseits zugrunde liegen: Die Erkrankung macht bei einem dreijährigen (Urteil vom 17. April 1996) oder achtjährigen Kind (Urteil des 10. Senats vom 27. August 1998) wegen des altersbedingt noch fehlenden oder zumindest nur eingeschränkt ausgeprägten Verständnisses für die Beachtung krankheitsbedingter Besonderheiten bei mehreren Verrichtungen der Grundpflege Maßnahmen einer Pflegeperson erforderlich, die mit zunehmendem Alter entweder nicht mehr anfallen oder von dem Betroffenen selbst und ohne fremde Hilfe durchgeführt werden.Während bei einem Kleinkind die Einhaltung der erforderlichen überhöhten Nahrungsmittelzufuhr angesichts krankheitsbedingter Appetitlosigkeit ständiger Überwachung und Kontrolle bedarf, entwickelt ein Jugendlicher zunehmend Einsicht für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen (vgl Urteil des Senats vom 29. April 1999 - B 3 P 12/98 R - zum Hilfebedarf eines Vierzehnjährigen) und bedarf schließlich keiner fremden Hilfe mehr.
Das Gesetz stellt in § 15 Abs. 3 SGB XI mit hinreichender Deutlichkeit klar, daß für die Bemessung des für die Pflege erforderlichen Zeitaufwands auf die Woche abzustellen ist (so auch Urteile vom 29. April 1999 - B 3 P 7/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - und B 3 P 12/98 R zur Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung durch die Begleitung bei Arztbesuchen, die nur alle zwei Wochen oder noch seltener erfolgen).
Gleiches gilt für etwaige Hilfeleistungen bei der Desinfektion des Bades und der Toilette (so auch Urteil vom 29. April 1999 - B 3 P 12/98 R -).
- BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R
Pflegeversicherung - Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III - Anstieg …
Auszug aus BSG, 29.04.1999 - B 3 P 13/98 R
Die Anforderungen an das zeitliche Ausmaß des Pflegebedarfs in der Zeit bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung waren nicht anders (vgl BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 1).Sie zählen jedoch nur dann zu dem nach § 14 SGB XI zu berücksichtigenden Pflegebedarf, wenn und soweit sie (a) Bestandteil der Hilfe für die sogenannten Katalog-Verrichtungen sind oder (b) im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dieser Hilfe erforderlich werden (Urteil des erkennenden Senats vom 19. Februar 1998, aaO, …und Urteil des 10. Senats vom 27. August 1998 - B 10 KR 4/97 R - BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7).
Hilfen, die nicht regelmäßig mindestens einmal pro Woche anfallen, sondern sich auf nicht im Wochenrhythmus anfallende vorübergehende Krankheitszustände beschränken, zählen nicht zum berücksichtigungsfähigen Pflegeaufwand (vgl BSG, Urteil vom 19. Februar 1998 - B 3 P 7/97 R - SozR 3-3300 § 15 Nr. 1 zum Hilfebedarf bei Monatsbeschwerden und bei einmal jährlich auftretenden, bis zu drei Monate dauernden Unruhezuständen).
- BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R
Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur …
Auszug aus BSG, 29.04.1999 - B 3 P 13/98 R
Zu berücksichtigen ist hierbei, wie der Senat bereits mit Urteil vom 19. Februar 1998 (B 3 P 3/97 R - BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2) entschieden hat, ausschließlich der Umfang des Pflegebedarfs bei den gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen, die in Abs. 4 der Vorschrift ausdrücklich aufgeführt sind und in die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität (Grundpflege) sowie den Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung aufgeteilt werden.Auch insoweit gilt der vom erkennenden Senat in anderem Zusammenhang aufgestellte Grundsatz zur Auslegung und Abgrenzung des Inhalts der Katalogverrichtungen: § 14 Abs. 4 SGB XI differenziert allein nach dem äußeren Ablauf einer Verrichtung; die Vorschrift knüpft nicht an das mit der Verrichtung angestrebte Ziel an (BSGE 82, 27, 29 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2).
- BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95
Krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen - Täglicher Lebensablauf - …
Auszug aus BSG, 29.04.1999 - B 3 P 13/98 R
Danach kommt, entgegen dem noch zu den §§ 53 ff SGB V aF ergangenen Urteil des erkennenden Senats vom 17. April 1996 (3 RK 28/95 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 10), nach den Vorschriften des SGB XI auch die Berücksichtigung solcher Hilfeleistungen nicht in Betracht, die der Aufrechterhaltung von Vitalfunktionen (zB Atmung) dienen, soweit die Maßnahme nicht notwendig im zeitlichen Zusammenhang mit einer der im Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI aufgeführten Verrichtungen durchgeführt werden muß.Dies wird aus einem Vergleich der Feststellungen deutlich, die den Urteilen des erkennenden Senats vom 17. April 1996 (aaO) und des 10. Senats vom 27. August 1998 (B 10 KR 4/97 R) einerseits sowie dem vorliegenden und dem Verfahren B 3 P 12/98 R (Urteil vom 29. April 1999) andererseits zugrunde liegen: Die Erkrankung macht bei einem dreijährigen (Urteil vom 17. April 1996) oder achtjährigen Kind (Urteil des 10. Senats vom 27. August 1998) wegen des altersbedingt noch fehlenden oder zumindest nur eingeschränkt ausgeprägten Verständnisses für die Beachtung krankheitsbedingter Besonderheiten bei mehreren Verrichtungen der Grundpflege Maßnahmen einer Pflegeperson erforderlich, die mit zunehmendem Alter entweder nicht mehr anfallen oder von dem Betroffenen selbst und ohne fremde Hilfe durchgeführt werden.
- BSG, 29.04.1999 - B 3 P 7/98 R
Pflegeversicherung - Pflegebedarf - Pflegebedürftigkeit - geistig behindertes …
Auszug aus BSG, 29.04.1999 - B 3 P 13/98 R
Das Gesetz stellt in § 15 Abs. 3 SGB XI mit hinreichender Deutlichkeit klar, daß für die Bemessung des für die Pflege erforderlichen Zeitaufwands auf die Woche abzustellen ist (so auch Urteile vom 29. April 1999 - B 3 P 7/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - und B 3 P 12/98 R zur Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung durch die Begleitung bei Arztbesuchen, die nur alle zwei Wochen oder noch seltener erfolgen). - BSG, 26.11.1998 - B 3 P 20/97 R
Pflegeversicherung - Kind - Ermittlung - Mehrbedarf - Berücksichtigung - …
Auszug aus BSG, 29.04.1999 - B 3 P 13/98 R
Ein zeitlicher Zusammenhang mit einer Verrichtung reicht nur dann aus, wenn die gleichzeitige oder unmittelbar anschließende Durchführung der krankheitsspezifischen Maßnahme mit der Verrichtung objektiv erforderlich ist (zB Pflegebad anstelle eines normalen Bades und anschließende Hautbehandlung bei einem Neurodermitis-Patienten, vgl BSG, Urteil vom 26. November 1998, B 3 P 20/97 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 9/04 R
Krankenversicherung - Pflegeversicherung - häusliche Krankenpflege - Abgrenzung …
Nach der Rechtsprechung des BSG zählen krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen nur dann zum Grundpflegebedarf nach § 14 Abs. 4 SGB XI, wenn eine solche Maßnahme entweder untrennbarer Bestandteil einer Katalogverrichtung des § 14 Abs. 4 SGB XI ist oder mit einer solchen Verrichtung objektiv notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang durchzuführen ist (…BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2;… BSGE 82, 276, 279 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 11 und 15).Dies kann unter Umständen so weit gehen, dass eine Maßnahme der Behandlungspflege eine Maßnahme der Grundpflege vollständig ersetzt (…BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 11; Urteil vom 22. August 2001 - B 3 P 23/00 R -).
Die Einbeziehung der Behandlungspflege in die Grundpflege iS des § 14 Abs. 4 SGB XI setzt zunächst voraus, dass die konkrete Hilfeleistung mit dem Wortlaut bzw dem Begriff der betreffenden Katalogverrichtung des § 14 Abs. 4 SGB XI jedenfalls bei weiter Auslegung vereinbar ist, es also einen "sachlichen Zusammenhang" gibt (…vgl BSGE SozR 3-3300 § 14 Nr. 9 zur Hilfe beim Baden: Pflegebad an Stelle eines normalen Bades und anschließende Hautbehandlung bei einem Neurodermitis-Patienten;… BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3 zur Hilfe beim An- und Auskleiden: An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen als zusätzlichem krankheitsbedingten Teil der Bekleidung; BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7 und BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 11: morgendliches Abklopfen von Mukoviszidose-Kindern im oder am Bett als im Einzelfall - nicht generell - denkbare Hilfe beim Aufstehen;… BSG SozR 4-3300 § 14 Nr. 3 zur Peritonealdialyse; Urteil vom 22. August 2001 - B 3 P 23/00 R - zur Hilfe bei der Blasenentleerung durch Katheterisierung).
Einen nur rein zeitlichen Zusammenhang zwischen Behandlungspflegemaßnahme und Grundpflege hat das BSG niemals ausreichen lassen, auch wenn in einzelnen früheren Entscheidungen - bedingt durch die jeweilige Sachverhaltsgestaltung - das Erfordernis des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs betont worden ist, ohne auf den zusätzlich erforderlichen sachlichen Zusammenhang gesondert einzugehen (…BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 3 und 9;… BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3), wie es in allen neueren Entscheidungen zur Verdeutlichung des Erfordernisses beider Arten des Zusammenhangs geschieht (…vgl BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 11 und 15;… bereits angedeutet in BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3 S 25).
Außerdem ist stets hervorgehoben worden, dass der zeitliche Zusammenhang nach objektiven Kriterien, insbesondere medizinischen Erkenntnissen, eine gleichzeitige Durchführung von Grundverrichtung und medizinischer Hilfeleistung erforderlich machen muss, es also nicht ausreicht, wenn Behandlungspflegemaßnahmen lediglich aus praktischen Gründen vom Betroffenen bzw seinen Pflegepersonen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Verrichtung der Grundpflege durchgeführt werden (…BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3 S 25; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 11 S 83).
Danach kann die vom LSG ebenfalls nicht entschiedene Frage offen bleiben, ob die Medikamentengabe auch deshalb nicht der Grundpflege zugerechnet werden kann, weil sie aus medizinisch-pflegerischen Gründen nicht einmal in notwendigem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einer Verrichtung der Grundpflege durchgeführt werden muss (BSGE 82, 276, 279 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7 und BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 11).
- BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 8/04 R
Abgrenzung Grundpflege und Behandlungspflege, Wahlrecht bei verrichtungsbezogenen …
Nach der Rechtsprechung des BSG zählen krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen nur dann zum Grundpflegebedarf nach § 14 Abs. 4 SGB XI, wenn eine solche Maßnahme entweder (a) untrennbarer Bestandteil einer Katalogverrichtung des § 14 Abs. 4 SGB XI ist oder (b) mit einer solchen Verrichtung objektiv notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang durchzuführen ist (…BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2;… BSGE 82, 276, 279 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 11 und 15).Dies kann unter Umständen so weit gehen, dass eine Maßnahme der Behandlungspflege eine Maßnahme der Grundpflege vollständig ersetzt (…BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 11; Urteil vom 22. August 2001 - B 3 P 23/00 R -).
Die Einbeziehung der Behandlungspflege in die Grundpflege iS des § 14 Abs. 4 SGB XI setzt zunächst voraus, dass die konkrete Hilfeleistung mit dem Wortlaut bzw dem Begriff der betreffenden Katalogverrichtung des § 14 Abs. 4 SGB XI jedenfalls bei weiter Auslegung vereinbar ist, es also einen "sachlichen Zusammenhang" gibt (…vgl BSGE SozR 3-3300 § 14 Nr. 9 zur Hilfe beim Baden: Pflegebad an Stelle eines normalen Bades und anschließende Hautbehandlung bei einem Neurodermitis-Patienten;… BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3 zur Hilfe beim An- und Auskleiden: An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen als zusätzlichem krankheitsbedingten Teil der Bekleidung; BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7 und BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 11: morgendliches Abklopfen von Mukoviszidose-Kindern im oder am Bett als im Einzelfall - nicht generell - denkbare Hilfe beim Aufstehen;… BSG SozR 4-3300 § 14 Nr. 3 zur Peritonealdialyse; Urteil vom 22. August 2001 - B 3 P 23/00 R - zur Hilfe bei der Blasenentleerung durch Katheterisierung).
Einen nur rein zeitlichen Zusammenhang zwischen Behandlungspflegemaßnahme und Grundpflege hat das BSG niemals ausreichen lassen, auch wenn in einzelnen früheren Entscheidungen - bedingt durch die jeweilige Sachverhaltsgestaltung - das Erfordernis des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs betont worden ist, ohne auf den zusätzlich erforderlichen sachlichen Zusammenhang gesondert einzugehen (…BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 3 und 9;… BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3), wie es in allen neueren Entscheidungen zur Verdeutlichung des Erfordernisses beider Arten des Zusammenhangs geschieht (…vgl BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 11 und 15;… bereits angedeutet in BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3 S 25).
Außerdem ist stets hervorgehoben worden, dass der zeitliche Zusammenhang nach objektiven Kriterien, insbesondere medizinischen Erkenntnissen, eine gleichzeitige Durchführung von Grundverrichtung und medizinischer Hilfeleistung erforderlich machen muss, es also nicht ausreicht, wenn Behandlungspflegemaßnahmen lediglich aus praktischen Gründen vom Betroffenen bzw seinen Pflegepersonen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Verrichtung der Grundpflege durchgeführt werden (…BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3 S 25; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 11 S 83).
Nach alledem kann hier die Frage offen bleiben, ob die Medikamentengabe auch deshalb nicht der Grundpflege zugerechnet werden kann, weil sie - so das LSG - aus medizinisch-pflegerischen Gründen nicht in notwendigem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einer Verrichtung der Grundpflege durchgeführt werden musste (BSGE 82, 276, 279 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7 und BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 11).
- BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - Behandlungspflege - Pflegeheim - …
Maßnahmen der Behandlungspflege sind zwar bei der Bemessung des Pflegebedarfs (§ 14 Abs. 4 SGB XI) und bei der Einordnung eines Pflegebedürftigen in eine Pflegestufe (§ 15 SGB XI) und damit auch für die Zuordnung zu einer der drei Pflegeklassen bei stationärer Pflege (§ 84 Abs. 2 SGB XI) grundsätzlich außer Betracht zu lassen (…BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2;… BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 11 und 16; stRspr;… zu Ausnahmen bei der Zuordnung zu einer Pflegeklasse vgl BSG SozR 3-3300 § 43 Nr. 1).
- LSG Baden-Württemberg, 20.11.2014 - L 6 U 2398/14
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 17 …
Obwohl in der höchstrichterlichen Rechtsprechung von Anfang an klargestellt worden ist, dass der Katalog der berücksichtigungsfähigen Verrichtungen des § 14 Abs. 4 SGB XI abschließend (…BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 2, SozR 3-3300 § 14 Nr. 3 und 9) und lediglich um die offensichtlich vergessenen Grundverrichtungen des Sitzens und Liegens zu ergänzen ist (…BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14), zählen nach der ständigen Rechtsprechung des BSG krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen dann zum Grundpflegebedarf nach § 14 Abs. 4 SGB XI (Körperpflege, Ernährung und Mobilität), wenn eine solche Maßnahme entweder untrennbarer Bestandteil einer Katalogverrichtung des § 14 Abs. 4 SGB XI ist oder mit einer solchen Verrichtung objektiv notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang durchzuführen ist (BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 3, SozR 3-3300 § 14 Nr. 2, SozR 3-3300 § 14 Nr. 7, SozR 3-3300 § 14 Nr. 11 und 15; LSG Saarland, Urteil vom 12.10.2005 - L 2 u 16/04 - zit. n. juris;… Riebel in Hauck, SGB VII, § 2 Rdnr. 263;… Kruschinsky in Becker et al, SGB VII, § 2 Rdnr. 791).Dies kann unter Umständen so weit gehen, dass eine Maßnahme der Behandlungspflege eine Maßnahme der Grundpflege vollständig ersetzt (BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3, SozR 3-3300 § 14 Nr. 11; BSG, Urteil vom 22.08.2001 - B 3 P 23/00 R -).
Die Einbeziehung der Behandlungspflege in die Grundpflege i. S. des § 14 Abs. 4 SGB XI und aufgrund der Bezugnahme in § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII damit in den Unfallversicherungsschutz setzt zunächst voraus, dass die konkrete Hilfeleistung mit dem Wortlaut bzw. dem Begriff der betreffenden Katalogverrichtung des § 14 Abs. 4 SGB XI jedenfalls bei weiter Auslegung vereinbar ist, es also einen "sachlichen Zusammenhang" gibt (…vgl. BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3 zur Hilfe beim An- und Auskleiden: An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen als zusätzlichem krankheitsbedingten Teil der Bekleidung; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 7 und SozR 3-3300 § 14 Nr. 11: morgendliches Abklopfen von Mukoviszidose-Kindern im oder am Bett als im Einzelfall - nicht generell - denkbare Hilfe beim Aufstehen;… BSG SozR 4-3300 § 14 Nr. 3 zur Peritonealdialyse; BSG…, Urteil vom 22.08.2001, a. a. O., zur Hilfe bei der Blasenentleerung durch Katheterisierung).
Dieser muss nach objektiven Kriterien, insbesondere medizinischen Erkenntnissen, eine gleichzeitige Durchführung von Grundverrichtung und medizinischer Hilfeleistung erforderlich machen, sodass es also nicht ausreicht, wenn Behandlungspflegemaßnahmen lediglich aus praktischen Gründen vom Betroffenen bzw. seinen Pflegepersonen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Verrichtung der Grundpflege durchgeführt werden (BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3, SozR 3-3300 § 14 Nr. 11).
Denn krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen sind nur dann Bestandteil einer Verrichtung, wenn sie mit ihr untrennbar verbunden sind, wie dies etwa bei der Sondenernährung und der Stomaversorgung (Darmentleerung) der Fall ist (BSG, Urteil vom 29.04.1999 - B 3 P 13/98 R - SozR 3-3300 § 14 Nr. 11).
Soweit in der Rechtsprechung stets hervorgehoben worden ist, dass der zeitliche Zusammenhang nach objektiven Kriterien, insbesondere medizinischen Erkenntnissen, eine gleichzeitige Durchführung von Grundverrichtung und medizinischer Hilfeleistung erforderlich machen muss, es also nicht ausreicht, wenn Behandlungspflegemaßnahmen lediglich aus praktischen Gründen vom Betroffenen bzw. seinen Pflegepersonen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Verrichtung der Grundpflege durchgeführt werden (BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 3, SozR 3-2500 § 37 Nr. 3, SozR 3-3300 § 14 Nr. 11), ergibt sich hieraus kein Ausschluss der Medikamentengabe als Grundpflegeverrichtung im Ausnahmefall.
- BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 2/01 R
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Maßnahmen der Behandlungspflege - …
Zur Leistungspflicht der PV zählt die Behandlungspflege nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats dann, wenn es sich um eine Maßnahme handelt, die untrennbarer Bestandteil einer Verrichtung aus dem Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI ist oder jedenfalls mit einer solchen Verrichtung objektiv notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang steht (…zB Pflegebad anstelle eines normalen Bades und anschließende Hautbehandlung bei einem Neurodermitis-Patienten, vgl BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 9; ferner BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 11).Ausgeschlossen wird hierdurch nur die Einbeziehung solcher Behandlungspflegemaßnahmen, die lediglich aus praktischen Gründen vom Betroffenen bzw seinen Pflegepersonen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Verrichtung der Grundpflege durchgeführt werden (vgl insbesondere BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 11).
Der erforderliche zeitliche und sachliche Zusammenhang mit einer Verrichtung kann deshalb auch nicht allein mit einer entsprechenden Pflegepraxis im konkreten Fall begründet werden (Abgrenzung zu BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7 in SozR 3-3300 § 14 Nr. 11).
- BSG, 09.11.2010 - B 2 U 6/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit - …
Es ist zutreffend, dass Verrichtungen, die seltener als zumindest einmal pro Woche anfallen, nicht zum berücksichtigungsfähigen Pflegeaufwand iS von § 15 SGB XI zählen (BSG vom 29.4.1999 - B 3 P 13/98 R - SozR 3-3300 § 14 Nr. 11 S 84 mwN) .Nur diese Bestimmung schließt es aus, bei der Feststellung des zeitlichen Pflegebedarfs auch Verrichtungen einzubeziehen, die seltener als zumindest einmal wöchentlich anfallen (vgl BSG vom 29.4.1999 - B 3 P 13/98 R - SozR 3-3300 § 14 Nr. 11 S 84 mwN) .
- BSG, 29.04.1999 - B 3 P 7/98 R
Pflegeversicherung - Pflegebedarf - Pflegebedürftigkeit - geistig behindertes …
Bei der Auslegung des § 14 Abs. 4 SGB XI darf nicht unbeachtet bleiben, daß der Gesetzgeber bei der Aufzählung der maßgeblichen Verrichtungen gerade nicht alle denkbaren Maßnahmen zur Gewährleistung des Schlafens in den Katalog aufgenommen hat, sondern mit dem Aufstehen und Zu-Bett-Gehen zwei körperliche Bewegungsvorgänge genannt hat, die nach dem - gewollten oder ungewollten, endgültigen oder einstweiligen - Ende des Schlafs erst einsetzen oder vor dem Beginn des Schlafs bereits beendet sind (vgl auch Urteil des Senats vom 29. April 1999 - B 3 P 13/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen). - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2004 - L 2 KN 76/04
Kostenerstattung für selbst beschaffte Leistungen der häuslichen Krankenpflege - …
Wenn die Hilfeleistung iS von § 37 SGB V mit einer der in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen der Grundpflege untrennbar verbunden ist oder im engen zeitlichen Zusammenhang mit einer Verrichtung durchgeführt werden muss, erhöht sie den Bedarf an Grundpflege iS von § 15 Abs. 3 SGB XI (zB verneint bei der Reinigung der Atemwege: BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 11 mwN;… bejaht bei besonderen Bädern mit anschließender Hautbehandlung wegen Neurodermitis: BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 9).Ausgeschlossen wird aber die Einbeziehung solcher Behandlungspflegemaßnahmen, die lediglich aus praktischen Gründen vom Betroffenen bzw seinen Pflegepersonen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Verrichtung der Grundpflege durchgeführt werden (vgl insbesondere BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 11;… SozR 3-2500 § 37 Nr. 3).
Der erforderliche zeitliche und sachliche Zusammenhang mit einer Verrichtung kann nicht allein mit einer entsprechenden Pflegepraxis im konkreten Fall begründet werden (Abgrenzung zu BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7 in SozR 3-3300 § 14 Nr. 11).
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 27 P 65/08
Pflegestufe 2; Kind; Immundefekt; Blutgerinnungsstörung
Zu berücksichtigen ist hierbei ausschließlich der Umfang des Pflegebedarfs bei den gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen, die in Abs. 4 der Vorschrift ausdrücklich aufgeführt sind und in die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität (Grundpflege) sowie den Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung aufgeteilt werden (BSG, Urteil vom 29.04.1999, B 3 P 13/98 R, JURIS-RdNr 10).Das Bundessozialgericht verweist zutreffend in ständiger Rechtsprechung auf die Abhängigkeit des Umfanges der Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung vom Alter, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen (BSG, Urteile vom 29.04.1999, B 3 P 13/98 R JURIS-RdNr 12, zuletzt vom 17.07.2008, B 3 P 12/07 R, RdNr 17).
Sie zählen jedoch nach ständiger Rechtsprechung des BSG dann zu dem nach § 14 SGB XI zu berücksichtigenden Pflegebedarf, wenn und soweit sie Bestandteil der Hilfe für die sogenannten Katalog-Verrichtungen sind oder im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dieser Hilfe erforderlich werden (BSG, Urteil vom 29.04.1999, B 3 P 13/98 R, JURIS-RdNr 11, Urteil vom 17.03.2005, B 3 KR 9/04 R, JURIS-RdNr 16 m w N).
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 27 P 38/08
Pflegestufe 2; Immundefekt; Blutgerinnungsstörung; Kind
Zu berücksichtigen ist hierbei ausschließlich der Umfang des Pflegebedarfs bei den gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen, die in Abs. 4 der Vorschrift ausdrücklich aufgeführt sind und in die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität (Grundpflege) sowie den Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung aufgeteilt werden (BSG, Urteil vom 29.04.1999, B 3 P 13/98 R, JURIS-RdNr 10).Das Bundessozialgericht verweist zutreffend in ständiger Rechtsprechung auf die Abhängigkeit des Umfanges der Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung vom Alter, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen (BSG, Urteile vom 29.04.1999, B 3 P 13/98 R JURIS-RdNr 12, zuletzt vom 17.07.2008, B 3 P 12/07 R, RdNr 17).
Sie zählen jedoch nach ständiger Rechtsprechung des BSG dann zu dem nach § 14 SGB XI zu berücksichtigenden Pflegebedarf, wenn und soweit sie Bestandteil der Hilfe für die sogenannten Katalog-Verrichtungen sind oder im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dieser Hilfe erforderlich werden (BSG, Urteil vom 29.04.1999, B 3 P 13/98 R, JURIS-RdNr 11, Urteil vom 17.03.2005, B 3 KR 9/04 R, JURIS-RdNr 16 m w N).
- BSG, 30.10.2001 - B 3 P 6/01 R
Rechtsnachfolge - Krankenkasse - Heimaufenthalt - Kostenerstattung - Pflegekosten …
- BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R
Maßgeblicher Pflegebedarf bei ärztlich empfohlenem Spaziergang und sonntäglichem …
- BSG, 16.12.1999 - B 3 P 5/98 R
Grundpflege in der Pflegeversicherung, Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei …
- SG Berlin, 25.01.2007 - S 76 P 310/04
- BSG, 31.08.2000 - B 3 P 14/99 R
Verrichtungen Waschen/Duschen/Baden in der Pflegeversicherung, Vermeidung des …
- BSG, 29.04.1999 - B 3 P 12/98 R
Pflegeversicherung - Pflegeaufwand - Zeitaufwand - Mukoviszidose Kind - …
- SG Berlin, 25.01.2007 - S 76 P 311/04
- LSG Berlin, 15.03.2000 - L 17 P 27/98
Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung wegen "Mukoviszidose mit …
- BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 42/04 R
Abgrenzung Grundpflege und Behandlungspflege, Wahlrecht bei verrichtungsbezogenen …
- BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 23/01 R
Krankenversicherung - Heilmittel - Umkleiden - An- bzw Auskleiden - …
- SG Kassel, 21.05.2003 - S 12/P 31/01
- LSG Bayern, 22.02.2018 - L 4 P 45/15
Behandlungspflege, Grundpflege, häusliche Krankenpflege, Pflegestufe III, …
- BSG, 22.08.2001 - B 3 P 23/00 R
Pflegeversicherung - Berücksichtigung - Grundpflege - krankheitsspezifische …
- LSG Sachsen, 12.12.2007 - L 1 P 28/05
Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zum Legen und Wechseln transurethraler Katheter …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 10 (6) P 63/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2002 - L 10 P 87/99
Pflegeversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2003 - L 5 KR 23/03
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2003 - L 5 KR 139/03
Krankenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 8 U 2403/15
- LSG Bayern, 20.02.2004 - L 7 P 66/01
Aufhebung der Bewilligung von Pflegegeld nach Pflegestufe I; Begründung von …
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2011 - L 27 P 107/08
Physiotherapie; regelmäßig
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - L 27 P 34/08
Anerkenntnisurteil; Pflegestufe; rückwirkend
- LSG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - L 4 P 4264/12
- LSG Baden-Württemberg, 03.08.2012 - L 4 P 3305/11
- LSG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - L 4 P 876/12
- LSG Baden-Württemberg, 27.04.2012 - L 4 P 3854/11
- LSG Bayern, 01.06.2011 - L 2 P 26/10
Maßgeblicher Zeitpunkt, Anfechtungsklage, Beurteilung, Pflegeversicherung, …
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2008 - L 27 P 40/08
Gesetzliche Pflegeversicherung: Beurteilung der Pflegestufe bei einem Patienten …
- LSG Hessen, 30.11.2000 - L 14 P 1569/98
Soziale Pflegeversicherung - Kind - zusätzlicher Hilfebedarf - keine …
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2013 - L 4 P 3839/07
- LSG Baden-Württemberg, 13.05.2011 - L 4 P 4773/10
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2003 - L 16 P 6/02
Pflegeversicherung
- LSG Bayern, 26.04.2002 - L 7 P 2/01
Gewährung von Leistungen nach Pflegestufe I; Grundpflege bei einer Verrichtung …
- LSG Berlin, 05.01.2000 - L 17 P 15/99
Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach der Pflegestufe III; …
- LSG Berlin, 26.01.2005 - L 17 P 51/03
Anspruch auf Gewährung von Pflegegeld bei Bestehen einer Pflegebedürftigkeit; …
- LSG Bayern, 27.06.2003 - L 7 P 7/02
Aufhebung der Bewilligung von Pflegegeld nach Pflegestufe I; Erkrankung eines …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2000 - L 16 P 56/98
Pflegeversicherung
- BSG, 29.12.2008 - B 3 P 28/08 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2017 - L 2 R 528/16
- LSG Baden-Württemberg, 21.02.2012 - L 4 P 1792/11
- LSG Bayern, 18.06.2004 - L 7 P 4/04
Bewilligung von Pflegegeld nach Pflegestufe I; Feststellung der …
- LSG Niedersachsen, 28.03.2001 - L 3 KN 12/99
- LSG Berlin, 10.11.1999 - L 17 P 30/98
Anspruch auf Pflegegeld der Pflegestufe I; Begriff der Pflegebedürftigkeit / …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2020 - L 2 R 316/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2012 - L 15 P 81/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2010 - L 15 P 18/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2002 - L 3 P 10/02
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2002 - L 3 P 18/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2002 - L 3 P 19/01
- LSG Niedersachsen, 23.05.2001 - L 3 P 2/01
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2010 - L 4 P 5266/08
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2010 - L 4 P 3271/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2019 - L 2 R 239/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2012 - L 15 P 38/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2010 - L 27 P 132/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2009 - L 14 B 13/07
- SG Osnabrück, 31.01.2006 - S 14 P 85/02
- SG Osnabrück, 31.01.2006 - S 14 P 20/04
- SG Dresden, 29.09.2003 - S 16 P 105/02
- SG Hamburg, 04.02.2000 - S 21 KR 34/97